Es wird manchem aufgefallen sein, daß in der adelsinternen offiziellen Terminologie immer häufiger der Begriff “Historischer Adel” benutzt wird. Dieser Begriff wird immer an den Stellen benutzt, an denen man früher etwas unbesorgt den Begriff “Echter Adel” sagte.
Der Grund für den Wandel im Sprachgebrauch ist leicht verständlich:
dem Begriff “Echter Adel” steht sinngemäß immer der Kontrastbegriff “Falscher Adel” gegenüber, den man heute vermeiden muß, wenn man sich nicht unzeitgemäßen Ärger einhandeln will.


Seit Inkrafttreten der Weimarer Verfassung geht bei Adoptionen seitens eines Träges eines “adligen Namens” auch das Adelsprädikat und der Adelstitel auf den Adoptierten über. Ebenfalls erwirbt ein uneheliches Kind einer Adelstochter den Namen der Mutter mit Adelsprädikat und -titel. In beiden Fällen wird der adelig erscheinende Name legal erworben, also nicht erschwindelt.
Adelsintern prägte sich für diese Namen der Begriff “Scheinadel”. Die richtige Anwendung dieses Begriffes setzte aber voraus, daß der Benutzer dieses Wortes nicht nur die Abstammung des Betreffenden, sondern auch das bis 1919 gültige Adelsrecht kennen mußte, um die “Scheinadeligkeit” überhaupt erkennen zu können.
Mit dem heutigen Begriff “Historischer Adel” werden nur die Namensträger bezeichnet, die ihren Namen gemäß dem alten, bis 1919 auch offiziellen gültigen, deutschen Adelsrecht tragen.
Seit durch die Änderung im Namensrecht in den 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts heute auch die Adelstöchter bei Eheschließung ihren adligen Namen für sich persönlich behalten und auf ihren nichtadligen Ehemann übertragen können, steigt die Anzahl der Träger eines adlig “scheinenden” Namens so stark an, daß es fast notwendig erscheint, für diesen Personenkreis einen neuen Begriff zu prägen.
Als Pendant zum Begriff “Historischer Adel” scheint sich der nicht ganz glückliche Begriff “Namensadel” zu verbreiten.

Mit freundlicher Genehmigung vom C. A. Starke Verlag, Limburg a. d. Lahnaus “Adelsnamen Adelstitel” von Johannes Baron v. Mirbach, S. 30